Antrag zur „Einteilung der Wahlbezirke"

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Borken beantragt die Befassung mit dem nachfolgenden Antrag und bittet Sie, diesen auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 20.09.2023 zu setzen.

Beschluss
Der Rat der Stadt Borken beauftragt die Verwaltung, das Wahlgebiet mit Blick auf die Kommunal-wahl 2025 zum gesetzlich frühestmöglichen Zeitpunkt in so viele Wahlbezirke einzuteilen, wie Vertreter zu wählen sind.

Begründung
§ 4 Abs. 1 KWahIG NRW regelt, dass der Wahlausschuss der Gemeinde spätestens
52 Monate, der Wahlausschuss des Kreises spätestens 53 Monate nach Beginn der Wahlperiode (01.11.2020) das Wahlgebiet in so viele Wahlbezirke einteilt, wie Vertreter gemäß § 3 Abs. 2 in Wahlbezirken zu wählen sind.


§ 17 Abs. 4 KWahlG NRW regelt im Gegensatz dazu, dass die Vertreter für die Vertreterversamm-lung und die Bewerber bereits ab dem 46. Monat nach Beginn der Wahlperiode, die Bewerber für die Wahlbezirke frühestens nach der öffentlichen Bekanntgabe der Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke zu wählen sind.

Um sowohl den politischen Parteien und Wählergruppen möglichst früh die Aufstellung ihrer Be-werberinnen und Bewerber zu ermöglichen als auch den Wahlvorschlagsträgern und den von ihnen aufgestellten Bewerberinnen und Bewerbern sodann möglichst viel Zeit zu geben, die Bür-gerinnen und Bürger über sich und ihr Programm zu informieren, ist eine frühzeitige Einteilung des Wahlgebiets in Wahlbezirke notwendig!