Inklusion und Schulinvestitionsprogramm

Anfrage und Antrag der CDU-Ratsfraktion

Inklusion verfolgt das Ziel, eine Lebenswirklichkeit zu gestalten, in der behinderte und nichtbehinderte Menschen eine Gesamt-Gesellschaft bilden, in der für alle Menschen möglichst gerecht und mit wenig Zugangshürden alle Chancen geboten werden.

Verstanden wird u.a. hierunter vielfach ein (weitestgehendes) Wahlrecht von Eltern und Schüler/innen, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben, nicht eine Förderschule besuchen zu müssen, sondern stattdessen eine allgemeine Schule besuchen zu dürfen.

Wir wissen aber auch, dass Inklusion Grenzen hat, die man zum Wohl der Kinder anerkennen muss, weshalb wir uns auch an dieser Stelle deutlich für den Erhalt der Förderschulen, insbesondere auch am Standort Borken, aussprechen. 
 
Für die kommunale Ebene als Schulträger, Träger der Schülerbeförderung sowie als Jugend- u. Sozialhilfeträger stellen sich uns große Herausforderungen. Ein erforderliches "Schulinvestitionsprogramm" für die allgemeinen Bedarfe u. die Inklusionserfordernisse, das neben baulichen und sachlichen Aspekten bis hin zur Personalkostenfrage für "Schulbegleiter u. Inklusionshelfer" reicht, hatte wir bereits im Rahmen der Haushaltsverabschiedung 2014 angesprochen u. eingefordert.

Die Erarbeitung eines solchen umfassenden Schulinvestitionsprogramms beantragen wir hiermit nochmals förmlich.
 
Um in die Diskussion und Lösungsfindung einzusteigen, bitten wir vorab um schriftliche Beantwortung der nachstehenden Fragen, die wir auf der Ebene der CDU im Kreis Borken erarbeitet haben und bitten gleichzeitig das Thema "Inklusion"  und die Fragenbeantwortung sobald möglich, auf die Tagesordnung der betreffenden Fachausschüsse zu setzen.
Hier vorrangig der Ausschuss für Kultur, Schule u. Sport sowie der Ausschuss für Jugend und Familie u. nicht zuletzt der Umwelt- u. Planungsausschuss.   
 
1.) Wie viele Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden im kommenden Schuljahr an einer allgemeinen weiterführen Schule in Borken neu aufgenommen?
 
2.) Wie viele Kapazitäten für den gemeinsamen Unterricht (GU) sind an den allgemeinen weiterführen Schulen in Borken neu eingerichtet worden bzw. vorgesehen?
 
3.) Wie ist der Abstimmungsprozess im Vorfeld des Anmeldeverfahrens in Bezug auf die GU-Aufnahmen zwischen dem Schulträger und der Schulleitung gelaufen? Gibt es Verbesserungsvorschläge für künftige Verfahren?
 
4.) Sind diese weiterführenden Schulen auf die aufzunehmenden Kinder gut vorbereitet? Was ist ggf. aus Sicht des Schulträgers bzw. der Schulleitung noch zu verbessern bzw. vorzubereiten?
 
5.) Wie viele Kinder aus Borken werden nach der Grundschule im kommenden Schuljahr auf eine Förderschule wechseln, differenziert nach Förderschwerpunkten / Förderschulen?
 
6.) Gibt es bereits durch die Stadt Borken finanzierte  "Schulbegleiter u. Inklusionshelfer" und falls ja, wie viele? Liegen diesbezüglich auf Basis des Sozial- u. Jugendhilferechts Anträge vor? 
 
Für Ihre Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung und verbleibe in Erwartung Ihrer Antwort
 
   
        mit freundlichen Grüßen
  
             Frank Richter
      - Fraktionsvorsitzender -
CDU Fraktion im Rat der Stadt Borken